Pressemitteilung

28. Oktober 2026

„Sie wollen ans Grundgesetz. Wir plakatieren!“

Frauenrechtlerinnen sammeln Spenden für Plakataktion gegen „sexuelle Identität“ in Artikel 3

Die Kampagne „Grundgesetz schützen“ und der gemeinnützige Verein Netzwerk Frauenrechte e. V. sammeln mindestens 6.000 Euro für eine Plakataktion gegen die Aufnahme von „sexueller Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes. Geplant ist, im Dezember 2026 und Januar 2027 zuerst in Berlin und Düsseldorf zu plakatieren. Bei weiteren Spenden folgen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Anlass

Der Bundesrat hat am 26. September 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzen soll. Eingebracht hatte ihn Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schlossen sich an. Die Grünen brachten einen wortgleichen Entwurf in den Bundestag ein.

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Berliner CSD am 25. Juli 2026, bei dem eine 65-jährige Frau getötet wurde, forderten SPD-Kabinettsmitglieder die Änderung erneut. Am 23. September 2026 scheiterte ein Antrag der Grünen, den Bundesratsentwurf auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen. Der Entwurf liegt weiter im Rechtsausschuss.

Im Bundestag lehnt die CDU/CSU-Fraktion die Änderung bislang ab. In den Ländern trägt die CDU sie dagegen mit: Die CDU-Ministerpräsidenten von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Bundesratsinitiative unterstützt. In Rheinland-Pfalz haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, im Bundesrat sogar die Ergänzung um „sexuelle und geschlechtliche Identität“ zu unterstützen. Im Saarland stimmten SPD und CDU im Landtag für einen Antrag, der die Aufnahme der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz unterstützt.

„Ein Islamist ermordet am Rande des CSD eine Frau, und die politische Antwort ist die Aufnahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs ins Grundgesetz“, sagt Rona Duwe, Initiatorin von „Grundgesetz schützen“. „Kein Verfassungsartikel hätte diesen Täter aufgehalten. Aber dieser Begriff würde den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen und Mädchen dauerhaft schwächen. Weil die Debatte über die Köpfe von Frauen, Lesben und Schwulen hinweg geführt wird, tragen wir sie jetzt auf die Straße.“

Die Kritik der Kampagne

  • „Sexuelle Identität“ ist ein unklarer Begriff. Er ist nirgends definiert – auch nicht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wo er seit 2006 steht. Darunter lässt sich eine selbst erklärte Geschlechtsidentität ebenso fassen wie Paraphilien. Schon 2010 warnte der Staatsrechtler Klaus F. Gärditz im Rechtsausschuss des Bundestags vor dieser Offenheit. Begriffe in der Verfassung brauchen Rechtsklarheit.
  • Homosexualität ist eine sexuelle Orientierung, keine Identität. Sie beruht auf dem Geschlecht, das Artikel 3 bereits schützt. Eine Schutzlücke gibt es nicht. Viele Lesben und Schwule lehnen die Änderung deshalb ab.
  • Frauenrechte sind gefährdet. Steht ein frei interpretierbares Identitätsmerkmal gleichrangig neben dem Geschlecht, müssen Gerichte künftig abwägen, ob sie auch Männer, die sich als Frau identifizieren, in Frauenräume lassen – etwa in Frauenhäuser, Frauengefängnisse oder den Frauensport. Es stellt sich auch die Frage, ob Frauen das Geschlecht eines Mannes noch benennen dürfen, wenn dieser seinen Personenstand geändert hat – zum Beispiel nach einer Vergewaltigung. Wohin das führt, zeigt schon heute das Verfahren gegen Doris Lange und ihr Frauenfitnessstudio in Erlangen, das sich auf die „sexuelle Identität“ im AGG stützt.
  • Die Gewaltstatistik trägt die Begründung nicht. Der Bundesrat beruft sich auf die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität. Sie verzeichnet für 2024 insgesamt 381 Gewaltdelikte in den Themenfeldern „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“. Im selben Jahr wurden 53.451 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualdelikten, darunter auch Lesben. Jede dieser Taten ist schon heute strafbar, ein neues Verfassungsmerkmal hätte keine verhindert – aber es würde den Schutz der Frauen als größte betroffene Gruppe schwächen. Für den geschlechtsbasierten Schutz braucht es eine klare und unverwässerte Definition, wer eine Frau ist.
  • Fehler wären kaum korrigierbar. Jede Rückkorrektur bräuchte erneut Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Warum diese Länder

Plakatiert wird dort, wo die Änderung vorangetrieben wird: in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die den Antrag im Bundesrat eingebracht haben, sowie in Rheinland-Pfalz und im Saarland, die ihn unterstützen. Drei dieser Länder wählen im April 2027 einen neuen Landtag: Schleswig-Holstein und das Saarland am 18. April, Nordrhein-Westfalen am 25. April. In Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Bundesratsinitiative mitgetragen – während seine Partei im Bundestag die Änderung ablehnt.

„Wer in Nordrhein-Westfalen gewählt werden will, soll wissen, dass es Wähler gibt – Frauen, Lesben und Schwule –, die diese Grundgesetzänderung ablehnen“, sagt Duwe.

Stufenplan

Gebucht wird, sobald das Geld da ist. Zuerst kommen Berlin und Düsseldorf: Ist die Summe dafür bis Ende November zusammen, hängen die Plakate vom 14. bis 30. Dezember 2026. Reicht das Geld zunächst nur für eine Stadt, wird in Berlin plakatiert. Mit weiteren Spenden folgen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Die Motive

Geplant sind fünf Motive. Sie beruhen auf den bereits veröffentlichten Sharepics der Kampagne und werden für die Plakate angepasst:

  • „Die Grundrechte von Frauen & Mädchen stehen nicht zur Verhandlung!“
  • „Frauen sind 51 %“
  • „Lesben, Schwule & Bisexuelle sagen NEIN zur Grundgesetzänderung!“
  • „Finger weg von Artikel 3 Grundgesetz!“ – mit Elisabeth Selbert, die 1949 den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ gegen massiven Widerstand ins Grundgesetz brachte
  • „Für klare und eindeutige Begriffe in der deutschen Verfassung“

Wer dahintersteht

Netzwerk Frauenrechte e. V. ist gemeinnützig, nimmt die Spenden entgegen und bezahlt davon die Plakate. Das Kampagnenprojekt „Grundgesetz schützen“ der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ verantwortet Inhalte und Gestaltung.

Jetzt spenden

Netzwerk Frauenrechte e. V.
IBAN: DE74 8306 5408 0005 4451 67
Verwendungszweck: Plakataktion

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Logo Netzwerk Frauenrechte e. V.

Bildmaterial

Motiventwürfe und Visualisierungen senden wir auf Anfrage gern zu: kontakt@grundgesetz-schuetzen.de

Die vorläufigen Plakatmotive und die Social-Media-Kacheln stehen bereit unter
https://grundgesetz-schuetzen.de/plakatkampagne

Über die Kampagne

„Grundgesetz schützen“ ist eine Kampagne der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“. Sie wird von regierungsunabhängigen Initiativen und Vereinen sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt und schafft die Basis für eine parteiübergreifende, unabhängige, demokratische und rechtsstaatlich fundierte Debatte mit einem besonderen Fokus auf Frauen- und Mädchenrechte.

Pressekontakt

Kampagne „Grundgesetz schützen“
Rona Duwe
E-Mail: kontakt@grundgesetz-schuetzen.de

Netzwerk Frauenrechte e. V.
Patricia Schulz
E-Mail: vorstand@netzwerkfrauenrechte.de
Web: www.netzwerkfrauenrechte.de

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