
Die Kampagne „Grundgesetz schützen“ und der gemeinnützige Verein Netzwerk Frauenrechte e. V. sammeln mindestens 6.000 Euro für eine Plakataktion gegen die Aufnahme von „sexueller Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes. Geplant ist, im Dezember 2026 und Januar 2027 zuerst in Berlin und Düsseldorf zu plakatieren. Bei weiteren Spenden folgen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzen soll. Eingebracht hatte ihn Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schlossen sich an. Die Grünen brachten einen wortgleichen Entwurf in den Bundestag ein.
Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Berliner CSD am 25. Juli 2026, bei dem eine 65-jährige Frau getötet wurde, forderten SPD-Kabinettsmitglieder die Änderung erneut. Am 23. September 2026 scheiterte ein Antrag der Grünen, den Bundesratsentwurf auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen. Der Entwurf liegt weiter im Rechtsausschuss.
Im Bundestag lehnt die CDU/CSU-Fraktion die Änderung bislang ab. In den Ländern trägt die CDU sie dagegen mit: Die CDU-Ministerpräsidenten von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben die Bundesratsinitiative unterstützt. In Rheinland-Pfalz haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, im Bundesrat sogar die Ergänzung um „sexuelle und geschlechtliche Identität“ zu unterstützen. Im Saarland stimmten SPD und CDU im Landtag für einen Antrag, der die Aufnahme der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz unterstützt.
„Ein Islamist ermordet am Rande des CSD eine Frau, und die politische Antwort ist die Aufnahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs ins Grundgesetz“, sagt Rona Duwe, Initiatorin von „Grundgesetz schützen“. „Kein Verfassungsartikel hätte diesen Täter aufgehalten. Aber dieser Begriff würde den geschlechtsbasierten Schutz von Frauen und Mädchen dauerhaft schwächen. Weil die Debatte über die Köpfe von Frauen, Lesben und Schwulen hinweg geführt wird, tragen wir sie jetzt auf die Straße.“
Plakatiert wird dort, wo die Änderung vorangetrieben wird: in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die den Antrag im Bundesrat eingebracht haben, sowie in Rheinland-Pfalz und im Saarland, die ihn unterstützen. Drei dieser Länder wählen im April 2027 einen neuen Landtag: Schleswig-Holstein und das Saarland am 18. April, Nordrhein-Westfalen am 25. April. In Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Bundesratsinitiative mitgetragen – während seine Partei im Bundestag die Änderung ablehnt.
„Wer in Nordrhein-Westfalen gewählt werden will, soll wissen, dass es Wähler gibt – Frauen, Lesben und Schwule –, die diese Grundgesetzänderung ablehnen“, sagt Duwe.
Gebucht wird, sobald das Geld da ist. Zuerst kommen Berlin und Düsseldorf: Ist die Summe dafür bis Ende November zusammen, hängen die Plakate vom 14. bis 30. Dezember 2026. Reicht das Geld zunächst nur für eine Stadt, wird in Berlin plakatiert. Mit weiteren Spenden folgen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Geplant sind fünf Motive. Sie beruhen auf den bereits veröffentlichten Sharepics der Kampagne und werden für die Plakate angepasst:





Netzwerk Frauenrechte e. V. ist gemeinnützig, nimmt die Spenden entgegen und bezahlt davon die Plakate. Das Kampagnenprojekt „Grundgesetz schützen“ der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ verantwortet Inhalte und Gestaltung.
Netzwerk Frauenrechte e. V.
IBAN: DE74 8306 5408 0005 4451 67
Verwendungszweck: Plakataktion

Motiventwürfe und Visualisierungen senden wir auf Anfrage gern zu: kontakt@grundgesetz-schuetzen.de
Die vorläufigen Plakatmotive und die Social-Media-Kacheln stehen bereit unter
https://grundgesetz-schuetzen.de/plakatkampagne
„Grundgesetz schützen“ ist eine Kampagne der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“. Sie wird von regierungsunabhängigen Initiativen und Vereinen sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt und schafft die Basis für eine parteiübergreifende, unabhängige, demokratische und rechtsstaatlich fundierte Debatte mit einem besonderen Fokus auf Frauen- und Mädchenrechte.
Kampagne „Grundgesetz schützen“
Rona Duwe
E-Mail: kontakt@grundgesetz-schuetzen.de
Netzwerk Frauenrechte e. V.
Patricia Schulz
E-Mail: vorstand@netzwerkfrauenrechte.de
Web: www.netzwerkfrauenrechte.de





