Das Vorhaben liegt auf dem Tisch. Der Bundesrat beschloss am 26. September 2025, den Gesetzentwurf einzubringen, sexuelle Identität in Grundgesetz Artikel 3 aufzunehmen. Seitdem liegt das Vorhaben im Bundestag. Die SPD, die Grünen und Justiziministerin Hubig drängen – insbesondere seit dem Anschlag auf den CSD Berlin – darauf, dass er dort zeitnah beraten wird. Für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Jede Stimme zählt, auch die der Länder. Die CDU im Bund ist dagegen. Die CDU mehrerer Bundesländer ist dafür.
Die Kritik von Frauen kommt kaum vor. Begründet wird die Änderung mit dem Schutz queerer Menschen. Dass Frauen, Lesben und Schwule die Änderung ablehnen und warum, erfährt aus Nachrichten und Talkshows kaum jemand.
Plakate erreichen alle. Auch die, die keine Stellungnahmen lesen. Und sie stehen dort, wo über die Änderung entschieden wird.
Schritt für Schritt
Wir gehen Schritt für Schritt vor. Jede Stufe buchen wir erst, wenn das Geld dafür auf dem Konto ist.
Erstes Ziel
–
Damit hängen die ersten Plakate in Berlin.
Bisher gespendet
–
Ziel: mindestens –
Stand: –
Zwei Flächen in der Berliner Innenstadt.
Zwei Flächen am Weg vom Hauptbahnhof in die Innenstadt.
Kiel, Schwerin, Mainz und Saarbrücken – Stadt für Stadt, so weit das Geld reicht.
Wir zeigen nur den Gesamtstand. Spendernamen veröffentlichen wir nicht.
Jeder Betrag bringt uns der nächsten Stufe näher.
Banküberweisung
Spenden an Netzwerk Frauenrechte e. V. sind steuerabzugsfähig. Ab einer Spende von 200 EUR stellen wir gern eine Spendenquittung aus. Bis 200 EUR gilt der Kontoauszug als Beleg.
Mit der Banking-App scannen – Betrag frei wählbar

Der gemeinnützige Verein Netzwerk Frauenrechte e.V. nimmt die Spenden entgegen und bezahlt mit den Spendenbeträgen die Plakate.
Das Kampagnen-Projekt „Grundgesetz schützen“ der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ verantwortet Kampagneninhalte und Gestaltung der Plakate

Bei einer Mindestsumme von 2000 EUR plakatieren wir in jedem Fall in Berlin. Mit weiterem Geld folgen Düsseldorf und danach die übrigen vier Länder.
Wenn die Spendensumme überschritten wird, können wir weitere und größere Flächen plakatieren.
Ja, das ist möglich. Der Verein Netzwerk Frauenrechte e.V. ist gemeinnützig und stellt ab einer Summe von 200 EUR eine Spendenquittung aus, wenn Du im Betreff zu Deiner Überweisung Deine Adresse angibst. Unter 200 EUR gilt Dein Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt.
Mehr über den Verein Netzwerk Frauenrechte e.V. erfährst Du auf der Website netzwerfrauenrechte.de
Sobald das Geld für eine Stufe da ist, buchen wir die Flächen. Die Termine stehen hier, sobald sie gebucht sind.
Nein. Wir zeigen nur den Stand der Überweisungen.
Weil die Gegenposition in der öffentlichen Debatte kaum vorkommt. Plakate erreichen Menschen, die keine Stellungnahmen lesen – und sie stehen vor der Tür der Verantwortlichen.
Ja, gern. In dem Fall schreibe gern an die Kontaktadresse der Kampagne kontakt@grundgesetz-schuetzen.de
Seit dem Anschlag am Rande des Berliner CSD drängen SPD, Grüne und Queerverbände darauf, „sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes zu schreiben. Die feministische Gegenposition kommt in dieser Debatte kaum vor. Das ändern wir jetzt – mit Plakaten zuerst in Berlin und Düsseldorf, danach in weiteren Ländern, die die Änderung vorantreiben. Dafür brauchen wir 6.000 Euro.
Rona Duwe auf HERA Frauenheldinnenmagazin | 26. Oktober 2026
Die politische Antwort auf einen islamistischen Anschlag ist „sexuelle Identität” im Grundgesetz. Was als dringend notwendige Verfassungsänderung dargestellt wird, richtet nichts aus gegen die Ursachen dieses Anschlags. Zugleich werden Vorhaben vorangetrieben, die antidemokratische und frauenfeindliche Entwicklungen in der Verfassung zementieren.
Rona Duwe auf HERA Frauenheldinnenmagazin | 02. September 2026
Ein Artikel der Initiative „Geschlecht zählt“
Die Ampelregierung will die „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz schreiben. Das war und ist keine gute Idee.
Schon 2019 hatten Grüne, Linke und FDP aus der Opposition Gesetzentwürfe für eine Ergänzung des Grundgesetzes um die sexuelle Identität eingebracht. Diese sollten die Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz von Grünen und FDP von 2020 flankieren, die im Mai 2021 vom Bundestag abgelehnt wurden.
Initiative "Geschlecht zählt" | 17. Juli 2022
Ein Artikel von Arnd Diringer | WELT
Um Minderheiten zu schützen, will die Ampel-Koalition das Grundgesetz ändern: Diskriminierung „wegen sexueller Identität“ soll verboten werden. Was gut klingt, ist juristisch heikel: Was soll diese „Identität“ denn sein?
WELT | 17. Januar 2023
Sponsorin und inhaltlich Verantwortliche: Rona Duwe, Kampagne „Grundgesetz schützen“
Finanziert von: Netzwerk Frauenrechte e. V. aus privaten Spenden
Aushangzeitraum: [je Stadt nach Buchung]
Betrag: [Rechnungsbetrag laut Buchung]
Targeting: keines
Pressemitteilung online
Pressemitteilung als PDF
Motiventwürfe und Visualisierungen senden wir auf Anfrage gern zu.
Kampagne „Grundgesetz schützen“
Rona Duwe
E-Mail: kontakt@grundgesetz-schuetzen.de
Netzwerk Frauenrechte e. V.
Patricia Schulz
E-Mail: vorstand@netzwerkfrauenrechte.de
Web: www.netzwerkfrauenrechte.de