Plakatkampagne gegen „sexuelle Identität“ in Grundgesetz Artikel 3

Sie wollen ans Grundgesetz. Wir plakatieren!

Gemeinsam mit Netzwerk Frauenrechte e. V. starten wir eine Plakatkampagne und bringen die feministische  Position gegen sexuelle Identität im Grundgesetz auf die Straße. Dazu brauchen wir ihre und eure Hilfe.
Die Grundrechte von Frauen und Mädchen stehen nicht zur Verhandlung – Plakat in U-Bahn
Warum diese Aktion?

Unsere Perspektive gehört auf die Straße

Das Vorhaben liegt auf dem Tisch. Der Bundesrat beschloss am 26. September 2025, den Gesetzentwurf einzubringen, sexuelle Identität in Grundgesetz Artikel 3 aufzunehmen. Seitdem liegt das Vorhaben im Bundestag. Die SPD, die Grünen und Justiziministerin Hubig drängen – insbesondere seit dem Anschlag auf den CSD Berlin – darauf, dass er dort zeitnah beraten wird. Für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Jede Stimme zählt, auch die der Länder. Die CDU im Bund ist dagegen. Die CDU mehrerer Bundesländer ist dafür. 

Die Kritik von Frauen kommt kaum vor. Begründet wird die Änderung mit dem Schutz queerer Menschen. Dass Frauen, Lesben und Schwule die Änderung ablehnen und warum, erfährt aus Nachrichten und Talkshows kaum jemand.

Plakate erreichen alle. Auch die, die keine Stellungnahmen lesen. Und sie stehen dort, wo über die Änderung entschieden wird.

Schritt für Schritt

Gebucht wird, sobald das Geld da ist

Wir gehen Schritt für Schritt vor. Jede Stufe buchen wir erst, wenn das Geld dafür auf dem Konto ist.

Erstes Ziel

–

Damit hängen die ersten Plakate in Berlin.

Bisher gespendet

–

Ziel: mindestens –

Stand: –

  1. Stufe 1

    Berlin

    Zwei Flächen in der Berliner Innenstadt.

    Termine folgen nach Buchung

  2. Stufe 2

    Düsseldorf

    Zwei Flächen am Weg vom Hauptbahnhof in die Innenstadt.

    Termine folgen nach Buchung

  3. Stufe 3

    Weitere Länder

    Kiel, Schwerin, Mainz und Saarbrücken – Stadt für Stadt, so weit das Geld reicht.

    Termine folgen nach Buchung

Wir zeigen nur den Gesamtstand. Spendernamen veröffentlichen wir nicht.

Worum es geht

Warum „sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz gehört

Unklare Begriffe schwächen die Verfassung
„Sexuelle Identität“ ist nirgends definiert – auch nicht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wo der Begriff seit 2006 steht und schon heute gegen Frauenräume verwendet wird. Begriffe in der Verfassung brauchen Rechtsklarheit.
Sexuelle Orientierung ist keine Identität
Homosexualität ist eine sexuelle Orientierung. Sie beruht auf dem Geschlecht, das Artikel 3 längst schützt. Eine Schutzlücke gibt es nicht. Stattdessen öffnet dieser unklare Begriff den Schutz sexueller Paraphilien.
Frauen- und Mädchenrechte sind gefährdet
Gerichte müssten künftig zwischen dem Schutz aufgrund einer sexuellen Identität und dem Schutz aufgrund des Geschlechts abwägen. Das betrifft Frauenhäuser, Frauengefängnisse, Frauensport, Frauenräume. Der Fall Frauenfitnessstudio Doris Lange zeigt, vor welche Probleme Gerichte gestellt werden. Frauen ziehen in der Regel den Kürzeren. 
Die Statistik trägt nicht
Für den Schutz einer sexuellen Identität im Grundgesetz wird die Kriminal- und Gewaltstatistik herangezogen. Diese trägt nicht, wenn man die Zahlen genauer analysiert. Sie verdeutlicht stattdessen, wie herausragend wichtig der Schutz von Frauen aufgrund des Geschlechts bleibt. 
Warum diese BundesLänder?

Unser NEIN zur Grundgesetzänderung in den Ländern, die JA sagen

Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben den Antrag im Bundesrat eingebracht. Rheinland-Pfalz und das Saarland unterstützen ihn – mit Stimmen der CDU, deren Bundestagsfraktion die Änderung ablehnt. Drei dieser Länder wählen im April 2027 einen neuen Landtag: Schleswig-Holstein und das Saarland am 18. April, Nordrhein-Westfalen am 25. April.
Geplant sind je zwei Flächen in Berlin, Düsseldorf, Kiel, Schwerin, Mainz und Saarbrücken.

„Wer in Nordrhein-Westfalen gewählt werden will, soll wissen, dass es Wähler gibt – Frauen, Lesben und Schwule –, die diese Grundgesetzänderung ablehnen.“

Rona Duwe, Initiatorin von „Grundgesetz schützen“
Die PlakatMotive

Diese Motive bringen wir auf die Straße

Die Motive orientieren sich an den Sharepics der Kampagne. Sie werden für die Straßenplakate inhaltlich und gestalterisch angepasst und mit QR-Codes versehen.  

Jetzt spenden

Jeder Betrag bringt uns der nächsten Stufe näher.

Banküberweisung

Empfänger
Netzwerk Frauenrechte e. V.
IBAN
DE74 8306 5408 0005 4451 67
BIC
GENODEF1SLR
Verwendungszweck
Plakataktion

Spenden an Netzwerk Frauenrechte e. V. sind steuerabzugsfähig. Ab einer Spende von 200 EUR stellen wir gern eine Spendenquittung aus. Bis 200 EUR gilt der Kontoauszug als Beleg.

Mit der Banking-App scannen – Betrag frei wählbar

Kein Geld übrig? Teile die Aktion: E-Mail WhatsApp X

eine feministische kooperation

Wer steht hinter der Aktion?

Logo Netzwerk Frauenrechte e. V.

Geld sammeln und weiterleiten

Der gemeinnützige Verein Netzwerk Frauenrechte e.V. nimmt die Spenden entgegen und bezahlt mit den Spendenbeträgen die Plakate.

Logo Grundgesetz schützen

Inhaltliche Verantwortung und Plakatgestaltung

Das Kampagnen-Projekt „Grundgesetz schützen“ der Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ verantwortet Kampagneninhalte und Gestaltung der Plakate

Lesben und Schwule sagen NEIN zur Grundgesetzänderung – Plakat in einer Unterführung
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bei einer Mindestsumme von 2000 EUR plakatieren wir in jedem Fall in Berlin. Mit weiterem Geld folgen Düsseldorf und danach die übrigen vier Länder.

Wenn die Spendensumme überschritten wird, können wir weitere und größere Flächen plakatieren.

Ja, das ist möglich. Der Verein Netzwerk Frauenrechte e.V. ist gemeinnützig und stellt ab einer Summe von 200 EUR eine Spendenquittung aus, wenn Du im Betreff zu Deiner Überweisung Deine Adresse angibst. Unter 200 EUR gilt Dein Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt. 

Mehr über den Verein Netzwerk Frauenrechte e.V. erfährst Du auf der Website netzwerfrauenrechte.de

Sobald das Geld für eine Stufe da ist, buchen wir die Flächen. Die Termine stehen hier, sobald sie gebucht sind.

Nein. Wir zeigen nur den Stand der Überweisungen. 

Weil die Gegenposition in der öffentlichen Debatte kaum vorkommt. Plakate erreichen Menschen, die keine Stellungnahmen lesen – und sie stehen vor der Tür der Verantwortlichen.

Ja, gern. In dem Fall schreibe gern an die Kontaktadresse der Kampagne kontakt@grundgesetz-schuetzen.de

Artikel zum Thema

Zum Weiterlesen

Sie wollen ans Grundgesetz. Wir plakatieren!

Plakatkampagne gegen sexuelle Identität im Grundgesetz

Seit dem Anschlag am Rande des Berliner CSD drängen SPD, Grüne und Queerverbände darauf, „sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes zu schreiben. Die feministische Gegenposition kommt in dieser Debatte kaum vor. Das ändern wir jetzt – mit Plakaten zuerst in Berlin und Düsseldorf, danach in weiteren Ländern, die die Änderung vorantreiben. Dafür brauchen wir 6.000 Euro.

Rona Duwe auf HERA Frauenheldinnenmagazin | 26. Oktober 2026

Am Rande des CSD wurde eine Frau ermordet

Die politische Antwort auf einen islamistischen Anschlag ist „sexuelle Identität” im Grundgesetz

Die politische Antwort auf einen islamistischen Anschlag ist „sexuelle Identität” im Grundgesetz. Was als dringend notwendige Verfassungsänderung dargestellt wird, richtet nichts aus gegen die Ursachen dieses Anschlags. Zugleich werden Vorhaben vorangetrieben, die antidemokratische und frauenfeindliche Entwicklungen in der Verfassung zementieren.

Rona Duwe auf HERA Frauenheldinnenmagazin | 02. September 2026

Sexuelle Identität ins Grundgesetz?

Was die Forderung mit dem geplanten Selbst­bestimmungs­gesetz zu tun hat

Ein Artikel der Initiative „Geschlecht zählt“
Die Ampelregierung will die „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz schreiben. Das war und ist keine gute Idee.

Schon 2019 hatten Grüne, Linke und FDP aus der Opposition Gesetzentwürfe für eine Ergänzung des Grundgesetzes um die sexuelle Identität eingebracht. Diese sollten die Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz von Grünen und FDP von 2020 flankieren, die im Mai 2021 vom Bundestag abgelehnt wurden. 

Initiative "Geschlecht zählt" | 17. Juli 2022

Jede sexuelle Identität durch die Verfassung zu schützen, wäre gefährlich

Ein Artikel von Arnd Diringer | WELT
Um Minderheiten zu schützen, will die Ampel-Koalition das Grundgesetz ändern: Diskriminierung „wegen sexueller Identität“ soll verboten werden. Was gut klingt, ist juristisch heikel: Was soll diese „Identität“ denn sein?

WELT | 17. Januar 2023

Transparenz

Transparenzhinweis zur politischen Werbung

Sobald die Flächen gebucht sind, stehen hier die Angaben nach der EU-Verordnung 2024/900 über politische Werbung. Auf diesen Abschnitt führt der QR-Code auf den Plakaten.

Sponsorin und inhaltlich Verantwortliche: Rona Duwe, Kampagne „Grundgesetz schützen“

Finanziert von: Netzwerk Frauenrechte e. V. aus privaten Spenden 

Aushangzeitraum: [je Stadt nach Buchung]

Betrag: [Rechnungsbetrag laut Buchung]

Targeting: keines

Presse

Für Journalisten

Pressemitteilung

Pressemitteilung online
Pressemitteilung als PDF

Bildmaterial

Motiventwürfe und Visualisierungen senden wir auf Anfrage gern zu.

Pressekontakt

Kampagne „Grundgesetz schützen“
Rona Duwe
E-Mail: kontakt@grundgesetz-schuetzen.de

Netzwerk Frauenrechte e. V.
Patricia Schulz
E-Mail: vorstand@netzwerkfrauenrechte.de
Web: www.netzwerkfrauenrechte.de

Eine Kampagne zum Schutz geschlechtsbasierter Rechte im Grundgesetz
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