Was ist „sexuelle Identität“?

Die Diskussion um die Aufnahme des Begriffs „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz ist von zentraler Bedeutung für den rechtlichen Schutz von Menschen in Deutschland. Doch der Begriff ist nicht eindeutig definiert, was zu rechtlichen Problemen und Unsicherheiten führt. 
Ein Begriff mit großem Interpretationsspielraum

Definitionen für „sexuelle Identität“

Die sexuelle Identität ist das geschlechtliche Selbstverständnis eines Menschen und schützt auch vor Diskriminierung aufgrund einer geschlechtsbezogenen Erwartung der Heteronormativität. Der Begriff umfasst die emotionale, körperliche und/oder sexuelle Anziehung bezüglich des Geschlechts eines Menschen sowie den Schutz der Sexualität als Selbstverständnis (Identität). Eine Erweiterung um den Begriff der sexuellen Identität erkennt explizit die Geschlechtervielfalt an und stellt zugleich ein Bekenntnis zu einer geschlechterinklusiven Rechtsordnung dar.

Gesetzesantrag des Landes Berlin

Der Begriff sexuelle Identität bezieht sich auf lesbische, schwule, bisexuelle, heterosexuelle, aber auch asexuelle oder pansexuelle Personen. Er wird häufig synonym mit dem Begriff sexuelle Orientierung verwendet. Tatsächlich macht der Begriff sexuelle Identität im Gegensatz zu dem Begriff sexuelle Orientierung aber deutlich, dass es sich bei der Sexualität um einen Bestandteil des Selbstverständnisses einer Person handelt, der nicht nur durch die sexuelle Beziehung zu einer anderen Person bestimmt ist.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Unter der sexuellen Identität, die erst in der Adoleszenz ausgeprägt ist, wird „das subjektive Erleben einer Person als hetero-, homo- oder bisexuell“ verstanden (ebd., S. 95) . Im Begriff der sexuellen Identität ist der Hinweis enthalten, dass die sexuelle Partner-Orientierung oder Präferenz identitätsstiftenden Charakter haben kann und für das Selbsterleben eine wichtige Rolle spielt.

Katinka Schweizer: „Grundlagen der psychosexuellen Entwicklung und „ihrer Störungen“

Sexuelle Orientierung ist nur ein Teil der sexuellen Identität.“

„Sexuelle Orientierung ist ein vielschichtiges Phänomen, neben dem Verhalten und der Selbstidentifikation sind besonders die sexuellen Fantasien und Wünsche bedeutsam.

Alexander Hill: „Soziale Umwelt und sexuelle Identitätsbildung“

Sexuelle Identität ist der weiter gefasste Begriff, der jenen der sexuellen Orientierung – mit dem i.d.R. die Präferenz für das Geschlecht des Sexualpartners (hetero-, homo- oder bisexuell) bezeichnet wird – einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.

Der Begriff der sexuellen Präferenz – als Teil der sexuellen Identität, die m.E. auch die eigene Geschlechtsidentität beinhaltet – zielt aber auch auf andere Merkmale des begehrten Partners als nur dessen Geschlecht.

Präferenz kann sich in seltenen Fällen auch auf die Gattung beziehen – es gibt Menschen, die sich zu Tieren sexuell hingezogen fühlen (Zoophilie) –, auf das Alter des Partners (z.B. kindliche oder deutlich ältere Partner, z.B. Pädo– oder Gerontophilie), auf unbelebte Objekte (Fetischismus) oder auf andere körperliche Merkmale – es gibt Menschen, die begehren nur braune oder blonde Frauen bzw. Männer –, aber auch auf die Art der sexuellen Praktiken (z.B. Sadomasochismus) oder auch auf den Ort der sexuellen Handlungen.

Alexander Hill: „Soziale Umwelt und sexuelle Identitätsbildung“

Sexuelle Identität im Überlick

  • Heterosexualität
  • Homo- und Bisexualität
  • Transgender
  • Viele weitere sog. Genderidentitäten wie „queer“, „nonbinär“, „genderfluid“, „agender“ etc.
  • Intersexualität
  • Zoophilie
  • Fetische
  • Pädophilie
  • weitere Paraphilien und sexuelle Devianzen
Unter „sexueller Identität“ wird also nicht nur die eindeutige sexuelle Orientierung erfasst, die durch das Geschlecht einer Person bestimmt wird. Es fallen auch selbst erklärte Genderidentitäten sowie sexuelle Vorlieben und sexuelle Devianzen unter den Begriff. Selbst eine Störung der Geschlechtsentwicklung – im Volksmund „Intersex“ –  soll hier einbezogen sein.
Fazit: Der Begriff ist nicht eindeutig und eröffnet durch den großen Interpretationsspielraum Rechtsunsicherheit.
Bunte Buttons mit unterschiedlichen Gendersymbolen
Gunda Schumann

 Was ist „Geschlechtervielfalt“? Ein naturwissenschaftlich nicht haltbarer Begriff, denn es gibt nur zwei biologische Geschlechter.

Besonders Lesben werden durch die Konstruktion „Geschlechtervielfalt“ nicht geschützt, sondern unsichtbar gemacht, da Transpersonen (=biologische Männer) die Legitimation erhalten, in ihre Räume einzudringen. Also ist Geschlechtervielfalt nicht das Gegenteil der zu bekämpfenden „LSBTIQ-Feindlichkeit“, sondern sie ist lesbenfeindlich.

Gunda Schumann, LAZ reloaded e.V.

Pädophile gehen beispielsweise davon aus, dass auch ihre Neigungen als „sexuelle Identität“ anzusehen sind. Das kann man etwa auf der nach einer Pädophilen-Gruppe benannten Internetseite „krumme13.org“ lesen. Teile der juristischen Literatur lehnen das unter Verweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens ab. Das ist, wie Professor Hartmut Oetker im „Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht“ ausführt, aber „nicht zweifelsfrei, da das AGG nicht die untersagte Ausübung, sondern die Identität schützt“.

Letztere enthält keine Abgrenzung zu solchen Neigungen. Darauf wurde ebenso bei einer Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Bundestags 2010 hingewiesen, als erstmals über die Aufnahme der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz diskutiert wurde.

Prof. Dr. jur. Arnd Diringer in der WELT
Prof. Dr. Arnd Diringer

Die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen wird im Gesetzentwurf nicht genannt. Demnach soll diese sexuelle Identität nicht vom GG geschützt werden. Auch der Petitionsausschuss sah im September 2024 keinen Anlass, dass Anliegen der K13online-Petition zu unterstützen. Darin wurde gefordert, dass auch die Pädophilen/Pädosexuellen zur sexuellen Identität gehören sollen. Die politischen Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, sind zwar gegenwärtig ausgeschöpft. Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Wird das GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität ergänzt, dann können alle pädophile Betroffene Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. K13online steht für eine solche Verfassungsbeschwerde bereit.

Dieter Gieseking, Krumme 13
Quelle: Krumme 13, Archivlink

Artikel zur Vertiefung

Die Thematik ist in verschiedenen Artikeln bereits ausführlich erläutert worden.

Sexuelle Identität ins Grundgesetz?

Was die Forderung mit dem geplanten Selbst­bestimmungs­gesetz zu tun hat

Ein Artikel der Initiative „Geschlecht zählt“
Die Ampelregierung will die „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz schreiben. Das war und ist keine gute Idee.

Schon 2019 hatten Grüne, Linke und FDP aus der Opposition Gesetzentwürfe für eine Ergänzung des Grundgesetzes um die sexuelle Identität eingebracht. Diese sollten die Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz von Grünen und FDP von 2020 flankieren, die im Mai 2021 vom Bundestag abgelehnt wurden. 

Initiative "Geschlecht zählt" | 17. Juli 2022

Jede sexuelle Identität durch die Verfassung zu schützen, wäre gefährlich

Ein Artikel von Arnd Diringer | WELT
Um Minderheiten zu schützen, will die Ampel-Koalition das Grundgesetz ändern: Diskriminierung „wegen sexueller Identität“ soll verboten werden. Was gut klingt, ist juristisch heikel: Was soll diese „Identität“ denn sein?

WELT | 17. Januar 2023

Was ist die „sexuelle Identität“, die ins Grundgesetz soll?

Es derzeit wird fleißig am Grundgesetz herumgeschraubt. Eine der Forderungen ist, neben der sogenannten „geschlechtlichen Identität“ auch die „sexuelle Identität“ in Artikel 3, Absatz 3 aufzunehmen. Aber was ist mit „sexueller Identität“, die in diese Aufzählung aufgenommen werden soll, eigentlich genau gemeint?

Inhalt: Was ist sexuelle Identität? | Nicht nur hetero, homo und bi | Zoophilie | Fetische | Pädophilie | Inzest | Was ist von einer Grundgesetzänderung zu erwarten?

Feuerstein Blog | 01. April 2021

Pädophilie als Grundrecht?

Ein Artikel von Eva Engelken | EMMA
Der Bundesrat will den Schutz der „sexuellen Identität“ im Grundgesetz verankern. Ausgerechnet drei CDU-regierte Bundesländer - Berlin, NRW, Schleswig-Holstein - sowie Mecklenburg-Vorpommern (SPD/Linke) haben die Bundesratsinitiative gestartet. Jetzt muss sich der Bundestag damit beschäftigen. Die Juristin Eva Engelken warnt: Was auf den ersten Blick nach einem sinnvollen Schutz vor Diskriminierung aussieht, wäre in Wahrheit ein Einfallstor für Pädosexuelle. Die deklarieren sich schon jetzt zur „diskriminierten Minderheit“.

EMMA | 28. Oktiober 2023 / aktualisiert 29. September 2025

Skepsis bei Sachverständigen

Archiv Deutscher Bundestag, 2010

Gegen eine Grundgesetzänderung zum Schutz der sexuellen Identität haben sich Experten anlässlich einer Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 21. April 2010, mehrheitlich ausgesprochen.

Schon jetzt seien durch geltende Rechte Aspekte der sexuellen Identität geschützt. Vor diesem Hintergrund wäre der rechtliche Zugewinn der vorgesehenen Verfassungsänderung „eher gering“. Das Vorhaben sei zur Eindämmung gesellschaftlicher Ausgrenzung ungeeignet. „Legitime Interessen“, insbesondere von Homosexuellen, konkrete Benachteiligungen abzutragen, sollten daher auf gesetzlicher Ebene weiterverfolgt werden, forderte Gärditz.

Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg äußerte sich ebenfalls ablehnend. Im staatlichen Bereich könne nicht mehr von einem „spürbaren Diskriminierungspotenzial“ mit Blick auf die sexuellen Identität gesprochen werden, das über „allgemeine Auswirkungen von Meinungsvielfalt und unterschiedliche Vorstellungen über Lebensformen“ hinausgehe.

Deutscher Bundestag Archiv | 2010

"Sexuelle Identität" darf kein Feigenblatt für Pädophile sein

Ein Artikel von Miriam Hollstein | WELT

Um eine heikle Angelegenheit ging es gestern bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke haben unabhängig voneinander einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes gestellt. Dort soll aufgenommen werden, dass niemand wegen "seiner sexuellen Identität" benachteiligt werden darf. Um wen es dabei geht, ist in den Anträgen formuliert: "Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen".

Doch während Homosexuellenverbände erwartungsgemäß den Verstoß begrüßten, warnen Juristen und Kinderschutzverbände vor der Änderung. "Vage" nennt Klaus Gärditz, Professor für öffentliches Recht an der Bonner Friedrich-Wilhelms-Universität, den Begriff der "sexuellen Identität" und verweist darauf, dass auch Pädophile diesen für sich in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sei die individuelle sexuelle Veranlagung bereits ausreichend verfassungsrechtlich geschützt. "Es ist kein gutes Signal, wenn die Verfassung mit einer Formulierung geändert wird, die es Pädokriminellen ermöglichen könnte, eigene Rechte einzufordern", sagte auch Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe der WELT. "Hier sollte auch im Interesse der Homosexuellenverbände jeder falsche Eindruck vermieden werden."

WELT | 22. April 2010

Christopher Street Day: Sexuelle Identität soll im Grundgesetz geschützt werden

SPD, Linke und Grüne fordern Bundesratsinitiative für eine Änderung des Gleichheitsartikels. CDU und FDP sprechen von Effekthascherei vor der Homo-Parade.

Ein Artikel des Tagesspiegel

„Außerdem sei der Begriff „sexuelle Identität“ nicht eindeutig definiert, kritisiert FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert. Darunter könnten schließlich auch Sodomisten oder Pädophile fallen. Wie die Union sehen die Liberalen in dem Antrag ‘eine reine PR-Nummer vor dem CSD‘“.

Tagesspiegel | 25. Juni 2009

„Rechte stärkt man nicht mit schwammigen Begriffen wie ‚sexuelle Identität‘, sondern mit klaren Gesetzen.“

Inge Bell, 
Menschenrechtsverteidigerin 
Diversity Advisor
Trägerin Preis "Frau Europas" und 
Bundesverdienstkreuz
Unser Anspruch

Eindeutige Begriffe für eine klare Verfassung

Der identitätsideologische Begriff der „sexuellen Identität“ verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit. Dies besagt, dass staatliche und andere rechtsetzende Stellen ihre Vorschriften so präzise und verständlich formulieren müssen, dass der Einzelne die Rechtslage und die daraus folgenden Konsequenzen erkennen und sein Verhalten daran ausrichten kann. Es ist ein Kernbestandteil der Rechtssicherheit, leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und dient dem Schutz des Bürgers vor staatlicher Willkür. Ein Begriff wie „sexuelle Identität“, der so viel Interpretationsspielraum lässt und die Tür dahin öffnet, zweifelhafte sexuelle Präferenzen grundgesetzlich zu schützen, hat in einer Verfassung nichts zu suchen.

Das Grundgesetz braucht klare und überprüfbare Begriffe – nur so können Gleichberechtigung und Rechtssicherheit für alle Menschen gewährleistet werden. Der Sammelbegriff ‚sexuelle Identität‘ schafft dagegen Unklarheit und juristische Risiken.
Eine Kampagne zum Schutz geschlechtsbasierter Rechte im Grundgesetz
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