Was ist „Geschlechtervielfalt“? Ein naturwissenschaftlich nicht haltbarer Begriff, denn es gibt nur zwei biologische Geschlechter.
Besonders Lesben werden durch die Konstruktion „Geschlechtervielfalt“ nicht geschützt, sondern unsichtbar gemacht, da Transpersonen (=biologische Männer) die Legitimation erhalten, in ihre Räume einzudringen. Also ist Geschlechtervielfalt nicht das Gegenteil der zu bekämpfenden „LSBTIQ-Feindlichkeit“, sondern sie ist lesbenfeindlich.
Pädophile gehen beispielsweise davon aus, dass auch ihre Neigungen als „sexuelle Identität“ anzusehen sind. Das kann man etwa auf der nach einer Pädophilen-Gruppe benannten Internetseite „krumme13.org“ lesen. Teile der juristischen Literatur lehnen das unter Verweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens ab. Das ist, wie Professor Hartmut Oetker im „Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht“ ausführt, aber „nicht zweifelsfrei, da das AGG nicht die untersagte Ausübung, sondern die Identität schützt“.
Letztere enthält keine Abgrenzung zu solchen Neigungen. Darauf wurde ebenso bei einer Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Bundestags 2010 hingewiesen, als erstmals über die Aufnahme der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz diskutiert wurde.
Die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen wird im Gesetzentwurf nicht genannt. Demnach soll diese sexuelle Identität nicht vom GG geschützt werden. Auch der Petitionsausschuss sah im September 2024 keinen Anlass, dass Anliegen der K13online-Petition zu unterstützen. Darin wurde gefordert, dass auch die Pädophilen/Pädosexuellen zur sexuellen Identität gehören sollen. Die politischen Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, sind zwar gegenwärtig ausgeschöpft. Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Wird das GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität ergänzt, dann können alle pädophile Betroffene Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. K13online steht für eine solche Verfassungsbeschwerde bereit.
Ein Artikel der Initiative „Geschlecht zählt“
Die Ampelregierung will die „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz schreiben. Das war und ist keine gute Idee.
Schon 2019 hatten Grüne, Linke und FDP aus der Opposition Gesetzentwürfe für eine Ergänzung des Grundgesetzes um die sexuelle Identität eingebracht. Diese sollten die Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz von Grünen und FDP von 2020 flankieren, die im Mai 2021 vom Bundestag abgelehnt wurden.
Initiative "Geschlecht zählt" | 17. Juli 2022
Ein Artikel von Arnd Diringer | WELT
Um Minderheiten zu schützen, will die Ampel-Koalition das Grundgesetz ändern: Diskriminierung „wegen sexueller Identität“ soll verboten werden. Was gut klingt, ist juristisch heikel: Was soll diese „Identität“ denn sein?
WELT | 17. Januar 2023
Es derzeit wird fleißig am Grundgesetz herumgeschraubt. Eine der Forderungen ist, neben der sogenannten „geschlechtlichen Identität“ auch die „sexuelle Identität“ in Artikel 3, Absatz 3 aufzunehmen. Aber was ist mit „sexueller Identität“, die in diese Aufzählung aufgenommen werden soll, eigentlich genau gemeint?
Inhalt: Was ist sexuelle Identität? | Nicht nur hetero, homo und bi | Zoophilie | Fetische | Pädophilie | Inzest | Was ist von einer Grundgesetzänderung zu erwarten?
Feuerstein Blog | 01. April 2021
Ein Artikel von Eva Engelken | EMMA
Der Bundesrat will den Schutz der „sexuellen Identität“ im Grundgesetz verankern. Ausgerechnet drei CDU-regierte Bundesländer - Berlin, NRW, Schleswig-Holstein - sowie Mecklenburg-Vorpommern (SPD/Linke) haben die Bundesratsinitiative gestartet. Jetzt muss sich der Bundestag damit beschäftigen. Die Juristin Eva Engelken warnt: Was auf den ersten Blick nach einem sinnvollen Schutz vor Diskriminierung aussieht, wäre in Wahrheit ein Einfallstor für Pädosexuelle. Die deklarieren sich schon jetzt zur „diskriminierten Minderheit“.
EMMA | 28. Oktiober 2023 / aktualisiert 29. September 2025
Archiv Deutscher Bundestag, 2010
Gegen eine Grundgesetzänderung zum Schutz der sexuellen Identität haben sich Experten anlässlich einer Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 21. April 2010, mehrheitlich ausgesprochen.
Schon jetzt seien durch geltende Rechte Aspekte der sexuellen Identität geschützt. Vor diesem Hintergrund wäre der rechtliche Zugewinn der vorgesehenen Verfassungsänderung „eher gering“. Das Vorhaben sei zur Eindämmung gesellschaftlicher Ausgrenzung ungeeignet. „Legitime Interessen“, insbesondere von Homosexuellen, konkrete Benachteiligungen abzutragen, sollten daher auf gesetzlicher Ebene weiterverfolgt werden, forderte Gärditz.
Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg äußerte sich ebenfalls ablehnend. Im staatlichen Bereich könne nicht mehr von einem „spürbaren Diskriminierungspotenzial“ mit Blick auf die sexuellen Identität gesprochen werden, das über „allgemeine Auswirkungen von Meinungsvielfalt und unterschiedliche Vorstellungen über Lebensformen“ hinausgehe.
Deutscher Bundestag Archiv | 2010
Ein Artikel von
| WELTUm eine heikle Angelegenheit ging es gestern bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke haben unabhängig voneinander einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes gestellt. Dort soll aufgenommen werden, dass niemand wegen "seiner sexuellen Identität" benachteiligt werden darf. Um wen es dabei geht, ist in den Anträgen formuliert: "Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen".
Doch während Homosexuellenverbände erwartungsgemäß den Verstoß begrüßten, warnen Juristen und Kinderschutzverbände vor der Änderung. "Vage" nennt Klaus Gärditz, Professor für öffentliches Recht an der Bonner Friedrich-Wilhelms-Universität, den Begriff der "sexuellen Identität" und verweist darauf, dass auch Pädophile diesen für sich in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sei die individuelle sexuelle Veranlagung bereits ausreichend verfassungsrechtlich geschützt. "Es ist kein gutes Signal, wenn die Verfassung mit einer Formulierung geändert wird, die es Pädokriminellen ermöglichen könnte, eigene Rechte einzufordern", sagte auch Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe der WELT. "Hier sollte auch im Interesse der Homosexuellenverbände jeder falsche Eindruck vermieden werden."
WELT | 22. April 2010
Ein Artikel des Tagesspiegel
„Außerdem sei der Begriff „sexuelle Identität“ nicht eindeutig definiert, kritisiert FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert. Darunter könnten schließlich auch Sodomisten oder Pädophile fallen. Wie die Union sehen die Liberalen in dem Antrag ‘eine reine PR-Nummer vor dem CSD‘“.
Tagesspiegel | 25. Juni 2009
„Rechte stärkt man nicht mit schwammigen Begriffen wie ‚sexuelle Identität‘, sondern mit klaren Gesetzen.“
Inge Bell,Der identitätsideologische Begriff der „sexuellen Identität“ verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit. Dies besagt, dass staatliche und andere rechtsetzende Stellen ihre Vorschriften so präzise und verständlich formulieren müssen, dass der Einzelne die Rechtslage und die daraus folgenden Konsequenzen erkennen und sein Verhalten daran ausrichten kann. Es ist ein Kernbestandteil der Rechtssicherheit, leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und dient dem Schutz des Bürgers vor staatlicher Willkür. Ein Begriff wie „sexuelle Identität“, der so viel Interpretationsspielraum lässt und die Tür dahin öffnet, zweifelhafte sexuelle Präferenzen grundgesetzlich zu schützen, hat in einer Verfassung nichts zu suchen.