Die Unternehmerin Sall Grover muss sich gerichtlich gegen Roxanne Tickle – einen Mann mit einer Transgenderidentität – zur Wehr setzen, der Zutritt zu ihrer App „Giggle“ für Frauen verlangt.
Er erklärte, sich durch den Ausschluss aus der App diskriminiert zu fühlen und wurde darin in einer ersten Gerichtsentscheidung des australischen Bundesgerichts bestätigt. Das Urteil stützt sich auf den australischen Sex Discrimination Act, in dem Geschlecht seit 2013 auf einer Stufe wie Genderidentität steht. Rechtlich wird daher in Australien Geschlecht als veränderlich betrachtet – statt als lebenslang unveränderliche Tatsache.
Es war das erste Urteil, das den bundesrechtlichen Diskriminierungsschutz ausdrücklich auf „gender identity“ stützte. Sall Grover hat bereits angekündigt, den Fall bis zum Obersten Gerichtshof in Australien durchzufechten, um Frauen und Mädchen wieder zu geschlechtsbasierten Rechten zu verhelfen.
Juristen und Medien kritisieren, dass vage Gesetzesbegriffe zu Urteilen führen, die öffentliche Akzeptanz unterminieren (z. B. Platzierung männlicher Straftäter in Frauengefängnissen, Streit um Frauenräume). Das Problem sei primär gesetzgeberische Unschärfe.
Die britische Gruppierung „For Women Scotland“ hat im April 2025 vor dem britischen Supreme Court gegen die schottische Regierung gewonnen. Der Supreme Court – das Oberste Gericht in Großbritannien – stellte klar, dass Geschlecht („sex“) im Equality Act biologisch zu verstehen ist und Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts schützt. Die Equality and Human Rights Commission erläuterte nun kürzlich die praktischen Folgen (z.B. das Recht auf geschlechtsbasierte Frauenräume, Frauensport etc.). Das Urteil zielte darauf, Rechtssicherheit statt Auslegungskonflikte zu schaffen.
Die 2024 unter der Biden-Regierung erlassene Ausweitung der Title-IX-Regeln, die Geschlecht auf eine Stufe mit Genderidentität stellen sollte, wurde Anfang 2025 bundesweit gerichtlich aufgehoben. Die Republikaner unter Trump hatten ihren Wahlerfolg gegen die Demokraten sehr wesentlich ihrer Haltung gegen Transgenderpolitik zu verdanken, wie eine Studie von BluePrint feststellte. Der Wille zur Wiederherstellung geschlechtsbasierter Frauenrechte und -räume in öffentlichen Gebäuden, Sport und Schulen führt in den USA zu zahlreichen Gerichtsverfahren und gesellschaftlichen Konflikten. Werden Bürger mit den realen Folgen transgenderideologischer Politik und Gesetze konfrontiert – bspw. im Frauensport oder an Schulen – führt dies zu Vertrauens- und Wahlverlusten.
Doris Lange – die Inhaberin des Frauenfitnessstudios „Ladys First“ in Erlangen – setzt sich gerichtlich gegen den Zutritt eines Mannes mit einer Transgenderidentität zur Wehr. Er erhielt Unterstützung durch die Diskriminierungsbeauftragten des Bundes – Ferda Ataman –, die Doris Lange zu einer Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung aufgrund der Genderidentität des Mannes aufforderte. Das noch laufende Verfahren zeigt die Kollision zwischen Frauen-Schutzräumen und Identitätsansprüchen bereits ohne Grundgesetz-Änderung. Würde der vage Begriff „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufgenommen werden, würden die Konflikte voraussichtlich zunehmen.
„Gesetzgebung und Politik, die die Definition von Geschlecht auf „zertifiziertes“ oder „rechtliches“ Geschlecht ausweiten oder Geschlecht mit Genderidentität vermischen oder einen Begriff durch den anderen ersetzen, sollten aufgehoben werden, da sie Verwirrung stiften und die Ziele des Grundprinzips der Gleichheit von Frauen und Männern und die Wirksamkeit seiner Umsetzung untergraben. “
Aus dem Bericht „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen: neue Grenzen und aufkommende Probleme“ von Reem Alsalem, UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Mädchen und FrauenVerfassungsbegriffe müssen juristisch eindeutig sein. Ein unbestimmter Begriff wie „sexuelle Identität“ würde unweigerlich auf das einfache Recht „durchschlagen“ (z. B. AGG, Schulgesetze, Sportrecht, Strafvollzug). Die Folge wären Widersprüche und Klagewellen.
Der bestehende Schutz ist bereits umfassend:
Diese Regelungen können gezielt fortentwickelt werden, ohne unklare Sammelbegriffe in die Verfassung aufzunehmen.
Statt Symbolpolitik klare gesetzliche Nachbesserungen in relevanten Bereichen vornehmen (z. B. Strafverfolgung bei Hassdelikten, Förderung von Schutzräumen, Anpassung von Statistiken).
Schutzräume (Frauenhäuser, Fitnessstudios, Vereine) sollten ihre Zielsetzung klar definieren („Schutz vor männlicher Gewalt“, „Recovery-Settings für Frauen“). Dies ist im Streitfall die stärkste Rechtsgrundlage.
Ein klarer interner Leitfaden mit juristischer Absicherung hilft, Konflikte zu vermeiden und vor Gericht Bestand zu haben.
Regelwerke müssen klare Kriterien enthalten, die sich auf medizinische, biologische und sicherheitsrelevante Fakten stützen. Nur so lassen sich Streitfälle im Sport und im Schulalltag rechtssicher regeln.
Im Sport geht es um körperliche Sicherheit und Chancengleichheit. Klare Kategorisierungen sind nötig, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Erfahrungen aus den USA zeigen: Wo Eltern und Schulen nicht klar eingebunden wurden (z. B. bei Title IX-Umsetzungen), eskalierten Konflikte. Transparente Kommunikation ist daher entscheidend.
„Rechte stärkt man nicht mit schwammigen Begriffen wie ‚sexuelle Identität‘, sondern mit klaren Gesetzen.“
Inge Bell,Internationale Erfahrungen belegen: Unbestimmte Identitätsbegriffe in Verfassung und Gesetzgebung verschärfen gesellschaftliche Konflikte um Frauenrechte, Schutzräume, Sport und Schule – sie lösen sie nicht. Deutschland verfügt bereits über wirksame Schutzinstrumente. Anstatt das Grundgesetz mit einem vagen Sammelbegriff zu überfrachten, sollten klare, überprüfbare Regeln im einfachen Recht fortentwickelt werden.