Der deutsche Bundesrat hat am 26. September 2025 einen Antrag für eine Grundgesetzänderung verabschiedet: In Artikel 3, Absatz 3 soll „sexuelle Identität“ ergänzt werden. Damit steht dieser rechtlich unklare Begriff auf einer Stufe wie Geschlecht. Am 9. Oktober brachten die Grünen einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung in den Bundestag in erster Lesung ein.
Zum einen existiert keine klare Definition, welche Personen unter „queer“ genau erfasst werden. Zum anderen sind homo- und bisexuelle Personen sowie Personen, die eine Transgenderidentität behaupten, bereits durch das Grundgesetz geschützt:
Art. 3 Abs. 1 GG garantiert den allgemeinen Gleichheitssatz (gilt für alle Menschen).
§ 1 AGG nennt „sexuelle Identität“ ausdrücklich als geschütztes Diskriminierungsmerkmal (Arbeitsleben und Zivilrechtsverkehr).
Auf EU-Ebene verbietet Art. 21 EU-Grundrechtecharta Diskriminierung u. a. wegen „sexueller Orientierung“; die Rechtsprechung (EuGH P v S, C-13/94) stellt klar, dass Fälle der Geschlechtsumwandlung unter „Geschlecht“ fallen.
Der Grundschutz ist vorhanden; eine zusätzliche, unklare Verfassungsformel („sexuelle Identität“) birgt Definitions-/Abgrenzungsrisiken, ohne eine echte Schutzlücke zu schließen. (Für Präzision wäre – falls politisch gewünscht – die klare Nennung „sexuelle Orientierung“ anschlussfähig an EU-Recht.)
Rechtsexperte Prof. Arnd Diringer in der WELT: „Da der Begriff [sexuelle Identität] notwendige Abgrenzungen nicht ermöglicht, begibt man sich mit einer Verfassungsänderung auf gefährliches Terrain. Die Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, asexueller und pansexueller Menschen würden dadurch nicht gestärkt. Der „angestrebte Schutz“ wird „in Artikel 3 Absatz 1 GG bereits gewährleistet“. Das hat nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses die FDP 2011 zutreffend dargelegt.“
Günter Krings, MdB stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Rechtspolitiker bei LTO: „Ungleichbehandlungen wegen der sexuellen Orientierung werden durch Art. 3 Abs. 1 GG nach der hierzu sehr klaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und durch die EU-Grundrechtecharta effektiv untersagt.“
Quellen:
Die NS-Verfolgung traf vor allem männliche Homosexuelle auf Basis des § 175 StGB a. F. (ca. 100.000 Festnahmen, ~50.000 Verurteilungen). Lesben wurden nicht systematisch per Gesetz verfolgt, wurden aber gesellschaftlich schikaniert. Repressionen waren überwiegend indirekt/kontextabhängig. Heute schützt Art. 3 Abs. 1 GG alle Menschen; § 1 AGG nennt „sexuelle Identität“ bereits ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal. Die EU-Grundrechtecharta arbeitet mit „sexueller Orientierung“, nicht mit „sexueller Identität“. Der heutige Sammelbegriff „queer“ oder „LGBTQI“ ist anachronistisch für die NS-Zeit und verschleiert die historischen Tatsachen.
Dazu der Historiker Alexander Zinn in der WELT: „Aus historischer Perspektive ist das Quatsch [von „queeren Opfern des Nationalsozialismus” zu sprechen]. Dieser Begriff war in Deutschland bis in die 1990er-Jahre weitgehend unbekannt. Das verweist auf ein Grundproblem des Gedenkens. Wir schauen aus der heutigen Perspektive auf die Geschichte und interpretieren hinein, was uns wichtig ist. Damit geht eine Neigung einher, die Geschichte zu verbiegen, um des Prestiges habhaft zu werden, das mit der Zugehörigkeit zu einer Verfolgtengruppe einhergeht. […] Geschichtsschreibung darf sich nicht als Dienstleistung für das berechtigte Bedürfnis nach Anerkennung begreifen, sonst wird sie schnell zur Geschichtsklitterung."
Quellen:
Die Straftaten gegen LSBTIQ* werden in der PMK-Statistik erfasst (Politisch motivierte Kriminalität / Hasskriminalität). Diese trennt Gewaltdelikte (z. B. Körperverletzung) von nicht-gewalttätigen Delikten (z. B. Beleidigung). 2023 wurden im Phänomenbereich „sexuelle Orientierung“ 288 Gewaltdelikte (davon 268 Körperverletzungen) und 449 Beleidigungen registriert. Im Unterthema „geschlechtsbezogene Diversität“ wurden 117 Gewaltdelikte (davon 109 Körperverletzungen) und 215 Beleidigungen erfasst.
Demgegenüber weist das BKA-Lagebild „Straftaten gegen Frauen 2023“ u. a. aus: 938 weibliche Opfer von versuchten/vollendeten Tötungsdelikten (davon 360 vollendet), 52.330 weibliche Opfer von Sexualstraftaten, 180.715 weibliche Opfer häuslicher Gewalt, 591 Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung; digitale Gewalt 17.193.
Fazit: Frauen sind in Deutschland wesentlich häufiger Opfer schwerer Gewalt als LSBTIQ*.
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Quellen:
Es ist richtig, dass die AfD 2018 einen Gesetzentwurf eingebracht hat, um die Ehe für alle wieder abzuschaffen, da sie dies als grundgesetzwidrig betrachten. Sie wollen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft zurückkehren. Damit wäre u.a. das Adoptionsrecht für schwule Männer wieder abgeschafft. Der Gesetzentwurf wurde damals abgelehnt. Im Januar 2025 erklärte AfD-Politiker Stephan Brandner (parlamentarischer Geschäftsführer), dass die Partei den Antrag nach der Bundestagswahl erneut einbringen wolle, falls die Fraktion zustimmt, und bezeichnete die Ehe für alle erneut als verfassungswidrig. Dies knüpft an das Parteiprogramm an, das Ehe und Familie als „Vater-Mutter-Kind“ definiert.
Die AfD positioniert sich ansonsten gegen genderidentitätsideologische Queerpolitik und Sexualpädagogik und lehnt das Selbstbestimmungsgesetz ab.
Vor der letzten Bundestagswahl ergab eine Umfrage der Datingplattform Romeo, dass viele schwule Männer dennoch die AfD wählen würden. In einem Interview mit dem ZDF wurde dies von einem schwulen Mann bestätigt. Für ihn stehen die Themen Sicherheit und Migration im Vordergrund. Er hat mehr Sorge vor homofeindlichen Angriffen durch Migranten, als vor der Abschaffung der Ehe für alle.
Der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus 2023 bestätigt diese Behauptung nicht. Wegen "sexueller Identität" kommen die wenigsten Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungstelle des Bundes an. Im Jahr 2023 wurden lediglich 347 Anfragen wegen Diskriminierung aufgrund einer sexuellen Identität gestellt – im Vergleich zu 1954 Anfragen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.Die meisten Anfragen kamen zu ethnischer Herkunft, Rassismus und Antisemitismus.
Die Rainbow-Map der Lobbyorganisation ILGA legt vor allem Wert auf genderidentitätsideologische Politik, Gesetzgebung und Verfassung. Auf Platz 1 dieses Rankings steht in Europa das Land Malta. Malta ist eines der frauenfeindlichsten Länder in Europa. So verfügt es über eine besonders restriktive Politik gegen Schwangerschaftsabbrüche. Die verheerenden Folgen einer genderidentitätsideologischen Politik, die die Realität von Geschlecht leugnet, sind inzwischen vielfach belegt. Ein hohes ILGA Ranking ist somit eher ein Beleg dafür, dass ein Land eine frauenfeindliche Politik betreibt.
Quellen:
Das Vielfaltsbarometer 2025 der Robert-Bosch-Stiftung zeigt eine rückläufige Zustimmung zu LGBTIQ. Die Akzeptanz „sexueller Orientierung“ ist von 77 (2019) auf 69 von 100 zurückgegangen. Unter „sexueller Orientierung“ sind in der Erhebung Lesben, Schwule, Bisexuelle, aber auch Transpersonen erfasst.
„Insgesamt vier Fragen wurden zur Erhebung der Einstellungen in dieser Dimension gestellt. Zwei davon bezogen sich auf Trans – und vor allem hier ist die Entwicklung der rückläufigen Akzeptanz deutlich an den Zahlen abzulesen. Zur Aussage „Das Geschlecht zu ändern ist wider die Natur“, sagten 2025 laut Erhebung 23 Prozent der Befragten „Stimmt völlig“, „stimmt gar nicht“ 34 Prozent. Im Vergleich dazu antworteten 2019 auf die gleiche Frage 15 Prozent „stimmt völlig“, 54 Prozent „stimmt gar nicht“. Auch bei der Aussage „Transsexuelle Menschen sollten unter sich bleiben“ ging die komplette Verneinung dieser Aussage von 74 auf 56 Prozent zurück, während sie für „stimmt völlig“ von 7 auf 13 Prozent anstieg.“
Bei der Akzeptanz von homosexuellen Paaren ist nur eine geringe Veränderung von wenigen Prozentpunkten festzustellen.
„Auffällig ist, dass das biologische Geschlecht von Transpersonen lange kein anstößiges Thema in der Gesellschaft war – bis zu dem Moment, als queerer Aktivismus die Definition vom biologischen Geschlecht angegriffen hat. Das zeigte sich 2023 sowohl bei Mau et al. als auch im Vielfaltsbarometer von 2019. So hat der Umgestaltungsversuch erst dem jetzt spürbaren Backlash Vorschub geleistet. Statt wie noch zuvor vorsichtig-distanzierte und neugierige Aufgeschlossenheit, vergrößert sich jetzt die Ablehnung gegenüber Transpersonen.“
Zitate aus dem lesenswerten Beitrag von Till Randolf Amelung in Queernations
Siehe dazu auch eine Befragung der ZEIT zum Selbstbestimmungsgesetz:
„Das Recht, das eigene Geschlecht beim Standesamt ändern zu lassen, wird zunehmend skeptischer gesehen. Diese Möglichkeit sieht das von der Ampelregierung verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz vor. Die GLES-Forscher befragten dazu erstmals im Oktober 2022 die Bevölkerung: Damals fanden sie eine knappe Mehrheit, die diesem Vorhaben ganz oder eher zustimmte. Inzwischen bewertet es nur noch ein Drittel der Befragten positiv. Etwa vierzig Prozent lehnen das Gesetz inzwischen ab.“